Der Bund hat die schweizweiten Massnahmen gegen die Corona Pandemie per Donnerstag, 17. Februar 2022 grösstenteils aufgehoben.
Der Regierungsrat folgt in seiner Verordnung vom 18. Februar 2022 dem Bundesrat, indem er die Maskenpflicht an Schulen per 21. Februar 2022 aufhebt. Schulen müssen weiterhin ein Schutzkonzept vorweisen, in dem der Schutz der vulnerablen Personen sowie die Schutz- und Hygienemassnahmen definiert sind.
Mit Leitungszirkular vom 18. Februar 2022 gibt das Volksschulamt Zürich die neuen Bestimmungen bezüglich Aufhebung Maskentragepflicht sowie die Verlängerung der Testsistierung bekannt (Corona Update 72).
Eine detaillierte Information erhalten die Eltern/Erziehungsberechtigten direkt von der Klassenlehrperson ihres Kindes.
Aufhebung Maskentragepflicht, ab 21. Februar 2022
Ab Montag, 21. Februar 2022, wird die Maskentragepflicht aufgehoben. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen müssen in den Schulen keine Masken mehr tragen. Der Regierungsrat hat die Verordnung Covid-19 Bildungsbereich entsprechend angepasst. Die aktualisierte Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 Bildungsbereich finden Sie hier.
Schutzkonzept
Die Schulen müssen weiterhin über ein Schutzkonzept verfügen. Das aktualisierte Schutzkonzept der Schule Thalwil finden Sie auf unserer Website im Download-Bereich.
Reihentestungen (repetitives Testen)
Das Repetitive Testen an den Schulen bleibt bis Ende März sistiert. Die Schule Thalwil führt keine Reihentestungen mehr durch.
Die Schule Thalwil dankt allen Beteiligten für ihre Mitarbeit und Unterstützung.
Coronafon Volksschulamt Zürich (Elternhotline)
Die Elternhotline ist unter 043 259 56 25 von Montag bis Freitag, jeweils 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr erreichbar.
Die Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. Februar 2022 finden Sie hier.
Das verbindliche Leitungszirkular des Volksschulamts Zürich finden Sie hier.