Dispensationsgesuch
Bei vorhersehbaren Absenzen ersuchen die Eltern gemäss kantonalem Volksschulgesetz und dem Reglement der Schule Thalwil rechtzeitig um Dispensation. Dauert eine Absenz mehr als zwölf Schulwochen, muss die Schülerin oder der Schüler von der Schule abgemeldet werden.
Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen kann die Schule nur bei zureichenden Gründen vom Unterricht dispensieren. Diese Gründe sind abschliessend im Gesetz festgelegt und umfassen:
- ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld
- aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld
- hohe Feiertage oder besondere religiöse Anlässe
- Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Veranstaltungen
- aussergewöhnlicher Förderbedarf bei besonderen künstlerischen oder sportlichen Begabungen
- Schnupperlehren und ähnliche Anlässe zur Berufsvorbereitung
Bewilligende Instanz ist die Schulleitung. Sie berücksichtigt bei der Entscheidung die persönlichen, familiären und schulischen Verhältnisse.
Bitte beachten Sie: Eine Dispensation von bestimmten Fächern aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen ist nicht möglich.
Formular für Dispensationsgesuch
Nutzen Sie für Ihr Gesuch bitte das untenstehende Formular und reichen Sie es mindestens zwei Wochen zuvor ein.
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