Abwesenheiten & Dispensationen
Wenn Ihr Kind absehbar abwesend sein wird, bitten wir Sie, die Eltern, gemäss dem kantonalen Volksschulgesetz und dem Reglement der Schule Thalwil frühzeitig eine Dispensation bei der Schulleitung zu beantragen. Dauert eine Abwesenheit länger als zwölf Schulwochen, muss das Kind offiziell von der Schule (beim DLZ Bildung) abgemeldet werden.
Gesetzlich zulässige Dispensationen werden nur bei zureichenden Gründen gewährt. Folgende Gründe sind im Gesetz (§ 29 der Volksschulverordnung) eindeutig festgelegt:
- Ansteckende Krankheiten im direkten Umfeld
- Besondere Ereignisse im persönlichen Umfeld
- Wichtige Feiertage oder spezielle religiöse Anlässe
- Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen oder sportlichen Anlässen
- Spezieller Förderbedarf bei ausgeprägten künstlerischen oder sportlichen Talenten
- Schnupperlehren oder vergleichbare Veranstaltungen zur Berufsfindung
Die Bewilligung einer Dispensation erfolgt durch die Schulleitung, die dabei persönliche, familiäre und schulische Faktoren berücksichtigt.
Bitte beachten Sie: Eine Dispensation einzelner Fächer aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen ist nicht möglich.
Formular für Dispensationen
Für Ihr Gesuch nutzen Sie bitte das untenstehende Formular und reichen es frühestmöglich vor der geplanten Abwesenheit ein.
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