Portrait Elternrat Schweikrüti
Der Elternrat Schweikrüti verpflichtet sich, im Interesse der Kinder die Schulqualität zu fördern. Dies geschieht durch konstruktive und sachliche Interessenvertretung der Elternschaft gegenüber der Schule. Wir adressieren Probleme und Anliegen und unterstützen bei schulischen und außerschulischen Veranstaltungen. Der Elternrat ist unabhängig von Religion, Politik und Kultur, und die Mitarbeit erfolgt ehrenamtlich und freiwillig.
Das Reglement des Elternrats stützt sich auf:
-
Volksschulgesetz (VSG) des Kantons Zürich vom 7.02.2005, §55
-
Verordnung zum Volksschulgesetz (VSV) vom 28.06.2006, §48, §62 Absatz 2, §65
-
Merkblatt Elternmitwirkung, Bildungsdirektion des Kantons Zürich: Finanzen Haftung, Sponsoring, 24.11.2010
Wer wir sindDer Elternrat setzt sich aus jeweils zwei Vertretern (Delegierte) pro Kindergarten- und Primarschulklasse sowie dem Vorstand und Vertretern der Arbeitsgruppen (nicht stimmberechtigt) zusammen.
Wir treffen uns 3x jährlich zur Elternratssitzung, die immer abends stattfindet. Die Delegierten werden zu den Sitzungen vom Vorstand per Traktandenliste eingeladen. Auch der Schulleiter sowie eine Vertretung der Lehrerschaft nehmen an den Sitzungen teil und informieren zu aktuellen Themen und Projekten. Vertreter der Arbeitsgruppen berichten über ihre Tätigkeit. An jeder ER Sitzung wird ein Protokoll erstellt. Der Elternrat informiert die Elternschaft über einen elektronischen Newsletter per Email oder über die Elternpost.
Auch zwischen den fünf Schuleinheiten Thalwils sowie mit dem Schulpräsidium, der Geschäftsleitung, dem DLZ Bildung und dem Lehrerkonvent findet ein regelmässiger Austausch im Netzwerk Elternräte Thalwil (NEST) statt. |
Unsere ZieleDer Elternrat
- hat den Zweck, die gegenseitigen Kontakte auf Ebene der Klasse und der Schuleinheit mittels partnerschaftlicher Zusammenarbeit im Interesse der Kinder zu vertiefen
- lädt Eltern aller Kulturkreise ein, aktiv mitzuwirken
- realisiert Projekte unter Mitwirkung von Eltern, Schule und gegebenenfalls von Dritten im Interesse der Kinder und unterstützt die Schule bei der Organisation und Durchführung von Projekten
- unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus
- hilft durch Kontakte zur Eltern- und Schülerschaft, Probleme und Anliegen einer Gruppe, Klasse oder Schuleinheit frühzeitig zu erkennen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen
- unterstützt die Mitarbeit der Eltern an der Entwicklung der Schule und ihrem Umfeld
- fördert und unterstützt die Elternweiterbildung
- pflegt den gegenseitigen Austausch untereinander und koordiniert sich im NEST
|
Was wir nicht sindDer Elternrat übt keine Aufsichts- und Kontrollfunktion aus. Auf folgende Bereiche hat er keine Einflussmöglichkeiten, darf jedoch angehört werden:
- Führungsthemen und organisatorische Belange der Schuleinheit respektive der Schule Thalwil
- pädagogische, methodische und didaktische Entscheidungen
- Themen wie Promotion, Klassenzuteilung, Lernziele, Wahl der Lehrmittel sowie Methoden und Inhalte des Unterrichts, Lektionentafel, Klassengrössen und Schülerzuteilungen
- Gesamter Personalbereich: Anstellung, Führung und Beurteilung von Lehrpersonen und übrigen Mitarbeitenden
- Bewältigung von Schulproblemen einzelner Kinder sowie die Vermittlung in individuellen Konflikten zwischen Eltern und Vertretern der Schule
Mitwirkende Eltern dürfen keine Einzelinteressen vertreten. Eltern die den Bestimmungen zuwider handeln, können nach einen Gespräch durch den Vorstand von ihrer Funktion enthoben werden. |