Die Zuweisung zur integrativen Förderung erfolgt aufgrund eines schulischen Standortgespräches mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen unterstützen den Integrativen Unterricht auf verschiedenen Ebenen:
- sie unterstützen und beraten die Klassenlehrpersonen beim Beobachten des Lernstands des Kindes, beim Bereitstellen geeigneter Unterrichtsmaterialien und der Wahl der geeigneten Unterrichtsform
- je nach Förderzielen unterrichten sie zusammen mit der Klassenlehrperson in der Klasse, mit der Halbklasse oder Gruppen
- sie arbeiten gezielt mit Kindern und Jugendlichen mit speziellem Förderbedarf und stellen deren Lernstand fest.